IHRE LIQUIDITÄT KANN AUF VERSCHIEDENE WEISE GESICHERT UND
GESTÄRKT WERDEN. JE NACH INDIVIDUELLER SITUATION WERDEN WIR FOLGENDE MAßNAHMEN EINLEITEN:
1. Vereinbarung von Steuerstundungen bei Fälligkeit und
Vorauszahlung
2. Verlängerung von Zahlungszielen durch Abschluss von
Zahlungsvereinbarungen mit
Lieferanten
3. Verlängerung von Kreditlinien und Nachverhandeln von
Covenants
4. Nutzung von KfW-Krediten für neue und
Bestandsunternehmen
5. Exportkreditgarantien und Refinanzierung von
Exportgeschäften
6. Sondervereinbarungen mit Kunden über Kaufpreisanzahlungen und
kurze Zahlungsziele (ggf. gegen Einräumung von Sonderrabatten)
7. Durchführung von besonderen Verkaufsaktionen zum Abbau von
Lagerbeständen an Fertigerzeugnissen
