LAUFENDE KOSTEN KÖNNEN AUF VERSCHIEDENE WEISE GESENKT WERDEN. JE
NACH INDIVIDUELLER SITUATION WERDEN WIR FOLGENDE MAßNAHMEN EINLEITEN:
1. Verhandlung mit Versorgern, Vermietern, Versicherern,
Leasinggebern
und sonstigen Partnern aus
Dauerschuldverhältnissen
2. Verhandlung mit dem Betriebsrat über die Reduzierung
kollektiver,
nichttariflicher Leistungen an die
Belegschaft (z.B. Essenszuschuss)
3. Verlängerung von Kreditlinien und Nachverhandeln von
Covenants
4. Reduzierung der fixen Personalkosten bei
gleichzeitiger
Aufrechterhaltung der Arbeitsverhältnisse
(Kurzarbeit, Teilzeit, Elternzeit)
5. Verhandlung über vorübergehende Gehaltsreduzierungen bei
gut
verdienenden Fach- und
Führungskräften
6. Anpassung oder Ruhendstellung von
bAV-Verträgen
7. Neugestaltung der bestehenden
Arbeitszeitmodelle