ARBEITSPLÄTZE KÖNNEN NUR DURCH GEMEINSAME ANSTRENGUNGEN VON ARBEITGBER UND BETRIEBSRAT/GEWERKSCHAFT BZW. ARBEITNEHMERN GESICHERT WERDEN. JE NACH INDIVIDUELLER SITUATION WERDEN WIR FOLGENDE MAßNAHMEN EINLEITEN:

 

 

1. Vereinbarung von Kurzarbeit

 

2. Abschluss eines Sanierungstarifvertrages und Absenkung der Gehälter

 

3. Reduzierung von Vollzeitstellen zugunsten flexibler Arbeitsverträge

 

4. Abschluss innerbetrieblicher Beschäftigungspakte zwischen Jung u. Alt

 

5. Reduzierung kollektiver und individueller Zusatzleistungen

 

6. Flexibilisierung variabler Entgeltbestandteile