BESTEHENDE KUNDENBEZIEHUNGEN KÖNNEN JETZT NUR DURCH GEMEINSAME
ANSTRENGUNGEN AUFRECHT ERHALTEN WERDEN. JE NACH INDIVIDUELLER SITUATION WERDEN WIR FOLGENDE MAßNAHMEN EINLEITEN:
1. Vereinbarung von Zahlungsplänen und
Zahlpausen
2. Eingehen von Tauschgeschäften mit einem oder mehreren Kunden
zur
Vermeidung von Zahlungsströmen (Beachtung der
einkommens-,
umsatz- und gewerbesteuerechtlichen
Vorschriften!)
3. wechselseitige Übernahme von Projekten oder Teilleistungen,
je nach
Leistungsfähigkeit und
Auslastung
4. Gewährung großzügiger Rabatte oder Teilstundung der Rechnung
zur
Erhaltung des
Kunden