BESTEHENDE KUNDENBEZIEHUNGEN KÖNNEN JETZT NUR DURCH GEMEINSAME ANSTRENGUNGEN AUFRECHT ERHALTEN WERDEN. JE NACH INDIVIDUELLER SITUATION WERDEN WIR FOLGENDE MAßNAHMEN EINLEITEN:

 

 

1. Vereinbarung von Zahlungsplänen und Zahlpausen

 

2. Eingehen von Tauschgeschäften mit einem oder mehreren Kunden zur

    Vermeidung von Zahlungsströmen (Beachtung der einkommens-,

    umsatz- und gewerbesteuerechtlichen Vorschriften!)

 

3. wechselseitige Übernahme von Projekten oder Teilleistungen, je nach

    Leistungsfähigkeit und Auslastung

 

4. Gewährung großzügiger Rabatte oder Teilstundung der Rechnung zur

    Erhaltung des Kunden